Seit 2012 ermöglicht Portugal die Einreise von Nicht-EU-Bürgern aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums und deren Aufenthalt in Portugal, wenn diese bestimmte Investitionen auf portugiesischem Staatsgebiet tätigen.
Immobilieninvestitionen sind eine der Aktivitäten, die den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeiten (ARI) ermöglichen. Diese können persönlich oder durch eine in Portugal oder in einem anderen EU-Staat eingetragene Gesellschaft mit einer ständigen Niederlassung in Portugal durchgeführt werden.
Investitionsbedingungen, wenn sie bis Ende 2021 erfolgen:
a. Der Erwerb von Immobilien muss einen Wert von mindestens 500.000 Euro haben, ohne Beschränkung auf die Art der Immobilie oder auf die Nutzung, die ihr gegeben werden soll.
b. Der Mindestinvestitionsbetrag reduziert sich auf 350.000 Euro, wenn die Immobilie vor mindestens 30 Jahren gebaut wurde oder wenn sie sich in einem Stadtsanierungsgebiet befindet und die Gesamtsumme des Erwerbs und der Sanierungsarbeiten gleich oder größer ist als dieser Betrag.
c. Auf den zu investierenden Betrag wird ein Nachlass von 20 % gewährt, wenn sich die Immobilie in einem Gebiet des Landes befindet, das als Gebiet mit niedriger Bevölkerungsdichte klassifiziert ist.
Ab 2022 sind diese Bedingungen, um ein Goldvisum durch den Erwerb einer Immobilie zu erhalten, beschränkt auf:
a. Der Erwerb von Immobilien muss einen Wert von mindestens 500.000 Euro haben, ohne Beschränkung auf die Art der Immobilie oder auf die Nutzung, die ihr gegeben werden soll.
b. Der Mindestinvestitionsbetrag reduziert sich auf 350.000 Euro, wenn die Immobilie vor mindestens 30 Jahren gebaut wurde oder wenn sie sich in einem Stadtsanierungsgebiet befindet und die Gesamtsumme des Erwerbs und der Sanierungsarbeiten gleich oder größer ist als dieser Betrag.
c. Wenn die Immobilie für Wohnzwecke bestimmt ist, ist die Investition nur gültig, wenn sie sich in einem Gebiet des Landes befindet, das als Gebiet mit niedriger Bevölkerungsdichte klassifiziert ist. Ausgeschlossen sind die Großstadtgebiete von Lissabon, Porto und der größte Teil der Algarve-Region.
d. Die Investition in Gewerbeimmobilien kann in jedem Gebiet des Landes getätigt werden.
Nach erfolgter Investition wird zunächst ein Antragsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeiten (ARI) eingeleitet, das den Begünstigten nach erfolgreichem Abschluss folgende Vorteile bietet:
Quellen:
Europäische Union www.europa.eu; portugiesische Ausländer- und Grenzbehörde (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras – www.sef.pt)
Im Jahr 2009 wurde seitens des portugiesischen Staates die Steuerregelung für „Ansässige ohne ständigen Wohnsitz“ eingeführt, um qualifizierte ausländische Fachkräfte für Bereiche mit hoher Wertschöpfung ins Land zu holen und die Schaffung geistigen Eigentums und wirtschaftlichen Know-hows zu fördern. Gleichzeitig soll das Land so auch für ausländische Rentenempfänger attraktiv gemacht werden. Die Regelung gilt für einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Jahren, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.
Generell bietet diese Regelung den Begünstigten folgende Vorteile:
Nettoeinkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit, die in Portugal über die oben genannten Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung oder durch wissenschaftliche, künstlerische oder technische Tätigkeiten durch nicht auf portugiesischem Staatsgebiet ansässigen Personen erworben werden:
Ausländische Rentenbezüge und passive Einkommen
Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Ausland
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die im Ausland erzielt wurden und aus Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung oder aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Tätigkeiten stammen
Wesentliche Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind:
Quellen: Gesetzesverordnung Nr. 249/2009, vom 23. September; portugiesische Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira, www.portaldasfinancas.gov.pt)
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